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   RG, 06.06.1940 - VIII 578/39   

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https://dejure.org/1940,532
RG, 06.06.1940 - VIII 578/39 (https://dejure.org/1940,532)
RG, Entscheidung vom 06.06.1940 - VIII 578/39 (https://dejure.org/1940,532)
RG, Entscheidung vom 06. Juni 1940 - VIII 578/39 (https://dejure.org/1940,532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind Verletzungen, die ein Fahrgast bei der Rettung anderer aus einem Kraftwagen infolge der durch einen Vergaserbrand entstandenen Verwirrung erleidet, durch den "Betrieb" des Kraftfahrzeugs veranlaßt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 164, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Vielmehr hat schon das Reichsgericht dessen Haftung auch auf derartige Verletzungen des "Retters« jedenfalls dann erstreckt, wenn die Rettungshandlung im Hinblick auf den drohenden und abzuwendenden Schaden nicht unverhältnismäßig war (RGZ 29, 120 ff.: Bändigung durchgehender Kutschpferde; RGZ 50, 219, 223: Bändigung durchgehender Reitpferde; RGZ 164, 125 f.: Rettung von Fahrgästen aus einem Bus; OLG Stuttgart NJW 1965, 112 [OLG Stuttgart 24.11.1964 - 5 U 91/64]: Rettung von Insassen aus einem brennenden Kraftfahrzeug).
  • BGH, 24.03.1964 - VI ZR 33/63

    Haftung des Verkehrsunfallflüchtigen wegen Verfolgungsschäden

    Das Reichsgericht hat insbesondere dem bei einer Hilfeleistung Verletzten, der etwa durchgehende Pferde aufzuhalten oder Personen aus einem brennenden Kraftfahrzeug zu retten versuchte, ständig einen Schadensersatzanspruch gegen den verantwortlichen Verursacher der Gefahrenlage zugebilligt (vgl. RGZ 29, 120; 50, 219, 223; 164, 125).
  • OLG Schleswig, 03.10.1986 - 4 U 182/85

    Mutter; Kind; Niere; Spende; Entfernung; Ärztliches Fehlverhalten; Eigener

    Daß sein Schaden dem Verantwortungsbereich des Schädigers zuzurechnen ist, hat das Reichsgericht für das Anhalten bzw. Einfangen durchgegangener Pferde (RGZ 50, 222, 223) und für die Rettung aus einem brennenden Kfz (RGZ 164, 125, 126; s. auch OLG Stuttgart NJW 1965, 112 f) entschieden.
  • OLG Köln, 25.02.1987 - 2 U 95/86

    Haftungsverteilung bei einem Unfall bei Bergung eines Haltepfostens der Autobahn

    Ebenso ist für die Schädigung eines Unfallhelfers entschieden worden (RGZ 164, 125; OLG Stuttgart NJW 1965, 112), desgleichen für eine gefährliche Verfolgung nach Unfallflucht (BGHZ 57, 31; 70, 376).
  • OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Vielmehr hat schon das Reichsgericht die Verantwortlichkeit des Erstverursachers auf die Verletzungen eines "Retters" jedenfalls dann erstreckt, wenn die Rettungshandlung im Hinblick auf den drohenden und abzuwendenden Schaden nicht unverhältnismäßig war (RGZ 50, 219; 164, 125).
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